Sorgfaltspflichten
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter oder dem Verwalter geltend zu machen, zu diesem Zweck fertigen wir mit Ihnen ein Übergabeprotokoll welches auch für die Abnahme verwendet wird. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.
Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.
Haftung bzw. Schadensersatzansprüche seitens des Vermieters sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Der Vermieter versichert eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.
Stornobedingungen
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:
Innerhalb der ersten 14 Tage kostenfrei möglich, Ausnahme hier gilt dann wenn eine der nachfolgenden Regeln greift. Nachfolgende Regeln haben Vorrang. Rücktritt 15 Tage nach Buchung 30 % des Mietpreises, Rücktritt 90 Tage bis 60 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises Rücktritt 59 Tage bis 30 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises Rücktritt unter 30 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises. Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben. Sollte die Wohnung oder Haus anderweitig vermietet werden fallen keine Gebühren an oder nur anteilig, im Falle es wurde günstiger vermietet.
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